Geschäftsbedingungen und Vertragsinhalte
Vertagspartner
gastro-check24
Vertreten durch Thomas Urban
Trappmanns Weg 3
44878 Bochum
- nachfolgend Auftragnehmer genannt -
§ 1 Vertragsgegenstand, Kosten und Bezahlung
Werbemöglichkeit "Listung im Hauptkatalog"
1. Der Auftraggeber stellt eine Anfrage über das Kontaktformular
2. Der Auftragnehmer bestätigt die Anfrage und erstellt ein Angebot per Mail
3. Der Auftraggeber begleicht die mitgeschickte Rechnung
4. Der Auftragnehmer listet die genannte Firma mit einem Logo und verlinkt diese zur Firmenwebseite des Auftraggebers. Die Kategorie bestimmt letztendlich der Auftragnehmer unter Absprache mit dem Auftraggeber.
5. Die Beschreibung des Logos (falls vorhanden) erfolgt unter Absprache beider Vertragspartner
Die Gebühren betragen 25,00€ (netto) pro Jahr und werden im Vorhinein fällig.
Des weiteren entstehen keine weiteren Kosten. Die Gebühren für eine zweite/ dritte Kategorie betragen 15,00€/ 10,00€. Dabei muss es sich um die gleiche Firma handeln.
§ 2 Beginn, Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag beginnt mit der ersten Bezahlung der Rechnung und läuft 12 Monate.
2. Der Vertrag verlängert sich automatisch vor Ablauf um weitere 12 Monate.
3. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf vier Wochen vor Ablauf des Jahres.
4. Die Kündigung erfolgt schriftlich an o.g. Adresse oder per Mail an info@gastro-check24.com
5. Eine vorzeitige Kündigung wird ausgeschlossen
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die o.g. Internetseiten zu aktualisieren und zu pflegen. Inhalte Struktur und Aussehen der Webseite unterliegt dem Inhaber, sind aber so zu gestalten, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Grafik und Text der Werbeanzeige sind über die Vertragslaufzeit nur nach Absprache mit dem Auftraggeber abänderbar.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer des Vertrages Inhalte und Links auf seiner Homepage so zu setzen, dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
1. Der Auftragnehmer schließt jegweilige Haftung aus, die technischer Natur ist.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom Auftragnehmer auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 6 Schlussbestimmungen
1. Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
2. Sofern der Auftraggeber Kaufmann gemäß HGB ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird die Stadt Bochum als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten.Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.