Werbung bei Gastrooh

Geschäftsbedingungen und Vertragsinhalte

Vertragspartner

 

gastro-check24

Vertreten durch Thomas Urban

Trappmanns Weg 3 

44878 Bochum

- nachfolgend Auftragnehmer genannt -

 

§ 1 Vertragsgegenstand, Kosten und Bezahlung

 

Werbemöglichkeit "Listung im Hauptkatalog"

 

1.    Der Auftraggeber stellt eine Anfrage über das Kontaktformular.

2.    Der Auftragnehmer bestätigt die Anfrage und erstellt ein Angebot per Mail.

3.    Der Auftraggeber begleicht die mitgeschickte Rechnung.

4.    Der Auftragnehmer listet die genannte Firma mit einem Logo und verlinkt diese zur    Firmenwebseite des Auftraggebers. Die Kategorie bestimmt letztendlich der Auftragnehmer unter Absprache mit dem Auftraggeber.

5.    Die Beschreibung des Logos (falls vorhanden) erfolgt unter Absprache beider Vertragspartner.

Beispiel




Die Gebühren betragen einmalig 99,00€ (netto) und werden im Vorhinein fällig.

Des Weiteren entstehen keine weiteren Kosten. Die Gebühren für eine zweite/ dritte Kategorie betragen 75,00€/ 50,00€. Dabei muss es sich um die gleiche Firma handeln.


§ 2 Beginn, Vertragsdauer und Kündigung

1. Der Vertrag beginnt mit der Bezahlung der Rechnung.

2. Der Vertrag endet mit Löschung der Webseite. 

 

Die Webseite "gastrooh.de" besteht seit 10 Jahren und eine Löschung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. 

 

 

§ 3 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die o.g. Internetseiten zu aktualisieren und zu pflegen. Inhalte, Struktur und Aussehen der Webseite unterliegt dem Inhaber, sind aber so zu gestalten, dass sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Grafik und Text der Werbeanzeige sind über die Vertragslaufzeit nur nach Absprache mit dem Auftraggeber abänderbar. 

 

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer des Vertrages Inhalte und Links auf seiner Homepage so zu setzen, dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

 

§ 5 Gewährleistung und Haftung

1. Der Auftragnehmer schließt jeweilige Haftung aus, die technischer Natur ist. 

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung   vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung vom Auftragnehmer auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

 

§  6 Schlussbestimmungen

1.    Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

2.    Sofern der Auftraggeber Kaufmann gemäß HGB ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus     oder im   Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, wird die Stadt Bochum als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.