Mobile Zeiterfassung in der Gastronomie

Warum es von Vorteil sein kann?


Zeiterfassung in der Gastronomie

Wer selbst einen gastronomischen Betrieb leitet, der weiß, dass die Zeiterfassung der Mitarbeiter gerade in dieser Branche eine große Herausforderung darstellt. In kleinen Betrieben ist es noch recht einfach, den Überblick zu behalten, doch ab einer bestimmten Größenordnung ist es unabdingbar, auf entsprechende Hilfsmittel in Form einer elektronischen Zeiterfassung zurückzugreifen. Durch die technische Weiterentwicklung der letzten Jahre ist es mittlerweile sogar möglich, die Arbeitszeiten mobil mit einem Smartphone oder dem Tablet zu erfassen. 

 

 

Die mobile Zeiterfassung bringt viele Vorteile

 

Die Zeiten, in denen sich die Mitarbeiter in ausgedruckte Listen eintragen, wenn sie kommen und gehen, sind glücklicherweise lange vorbei und machen lange Nacharbeiten in der Verwaltung obsolet. Wer auf ein System setzt, bei dem sich die Arbeitszeiten auch mobil erfassen lassen, profitiert von vielen Vorteilen.

 

Der größte davon ist, dass die Arbeitszeiterfassung schnell und einfach über eine entsprechende App erfasst werden kann. Im Hintergrund führt das in weiterer Folge dazu, dass Pausen, Abwesenheiten und Urlaube besser geplant und übersichtlich dargestellt werden können. Die internen Arbeitsabläufe und der Aufwand in der Verwaltung werden wesentlich reduziert. 

So können sich die Kolleginnen und Kollegen im Office auf andere Tätigkeiten wie beispielsweise die Verarbeitung von einem Störfall bei einem Zeitwertkonto eines Mitarbeiters konzentrieren. Durch eine effiziente Personalplanung lässt sich so in kurzer Zeit eine optimale Personalauslastung erreichen. 

 

 

Warum ist die Zeiterfassung so wichtig in der Gastronomie?

 

Die systemische Erfassung der Arbeitszeiten aller Mitarbeiter ist vor allem aus rechtlicher Sicht von entscheidender Bedeutung. Denn laut eines Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019 ist jeder Betrieb innerhalb der EU dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter verlässlich und lückenlos zu erfassen. 

 

Grundsätzlich ist dafür auch eine Auflistung der geleisteten Arbeitszeiten auf Papier von jedem Mitarbeiter ausreichend. Doch die fehlende Automatisierung bringt bei dieser Methode eine Menge an weiteren manuellen Aufgaben im Betrieb mit sich.

 

Aus aktueller Sicht ist die Vertrauensarbeitszeit von diesem Urteil jedoch nicht betroffen. Darunter ist ein Arbeitszeitmodell zu verstehen, bei dem sich die Mitarbeiter ihre Zeiten größtenteils selbst einteilen können. Dennoch sind sie an die im Arbeitsvertrag geregelte Stundenanzahl gebunden. Deshalb lohnt es sich auch hier, diese Zeiten DSGVO-konform mit einem entsprechenden Erfassungssystem zu kontrollieren.